Jeder Neubau bekommt Solaranlage
Wien setzt mit der anstehenden Bauordnungsnovelle wichtige Schritte für mehr Klimaschutz beim Bauen. Verpflichtende Solaranlagen für jeden Neubau stärken die Nutzung erneuerbarer Energien. Vorgaben für Warmwasser- und Heizsysteme bringen künftig mehr Effizienzsteigerung.
Wir haben hier für Sie die wichtigsten Änderungen betreffend Sonnenstrom und Energieeffizienz zusammengefasst. Neben diesen Themen beinhaltet die Novelle weitere Punkte für mehr Klimaschutz. So wird der Fachbeirat um eine Klimaschutz-Expertin oder einen -Experten erweitert und im Stadtplanungs-Zielkatalog werden Klimaschutz-Themen ergänzt. Außerdem bringt die Novelle Grundlagen für mehr Digitalisierung bei der Abwicklung von Bauverfahren. Alle wesentlichen Änderungen im Überblick finden Sie hier.
Solarpflicht erweitert für Wohn- und Bildungsbau
Bisher galt die Solarpflicht nur für Gewerbeimmobilien. Mit der anstehenden Novelle wird diese Verpflichtung auf Wohnbauten und Bildungsgebäude ausgeweitet. Solaranlagen auf Dächern oder Fassaden sollen mit der Novelle zum Standard werden und den Ausstieg aus fossiler Energie beschleunigen.
Die Höhe der Verpflichtung ist für den Wohnbau so bemessen, dass der produzierte Strom unmittelbar im Haus verbraucht werden kann (zum Beispiel in den allgemeinen Hausteilen). Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Kleingartenhäuser sind von der Verpflichtung ausgenommen.
Konkret gilt künftig für Wohnbauten: Eine Solaranlagen mit einer Mindestleistung von 1 kWp je charakteristischer Länge sowie für je 300 m² konditionierter Bruttogrundfläche ist Pflicht (bei Gewerbebauten ist mindestens 1 kWp für je 100 m² Bruttogrundfläche vorgeschrieben).
Wo ein höheres Ausmaß von Solaranlagen sinnvoll ist, werden die Bauwerberinnen und Bauwerber diese Möglichkeiten planmäßig verstärkt nützen. Dafür wird es auch entsprechende Förderanreize geben.
Solarverpflichtung auf Ersatzflächen
Wenn die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen aus rechtlichen, technischen oder wirtschaftlichen Gründen im Einzelfall nicht möglich ist, konnte die Verpflichtung bisher entfallen. Künftig ist der Solarverpflichtung in solchen Fällen auf Ersatzflächen nachzukommen. Auf diese Weise wird der Einsatz umweltschonender Energieträger gestärkt. Wohnbauten sind von der Ersatzverpflichtung ausgenommen.
Das Solarpotenzial der Stadt ausschöpfen
Mit der Ausweitung der Solarverpflichtung soll das Potenzial für die Nutzung von Sonnenenergie ausgeschöpft werden. Theoretisch sind fast zwei Drittel der Dachflächen in Wien für die Nutzung von Solarthermie oder Sonnenstrom geeignet. Das zeigt der Solarpotenzialkaster der Stadt Wien, der gerade aktualisiert wird, künftig soll auch das Potenzial der Fassadenflächen ausgewiesen werden.
Die Stadt Wien fördert mit den Mitteln aus dem Ökostromfonds die Nutzung von Sonnenstrom. Seit 2010 ist ein großer Anstieg zu verzeichnen.
Effizienz für Warmwasserleitungen
Die anstehende Bauordnungsnovelle setzt einen wesentlichen Schritt im Bereich der Warmwasser-Effizienz. So sind durch geeignete Maßnahmen die Verluste bei der Warmwasserverteilung im Gebäude ergeben zu begrenzen.
Hydraulischer Abgleich für mehr Energieeffizienz
Bei jeder Neuinstallation sowie bei Änderungen und Instandsetzungen des Heizungssystems ist ein hydraulischer Abgleich durchzuführen, um sicherzustellen, dass die Energie effizient in die Räume gelangt.
Den ganzen Text zur Novelle der Wiener Bauordnung finden Sie hier.
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