Konsumieren im öffentlichen Raum – Kioske und Schanigärten

© Stadt Wien / Luiza Puiu

An einem sonnigen warmen Tag im Café draußen sitzen und ein Getränk konsumieren oder sich beim Kiosk einen kleinen Snack holen. Schanigärten und Kioske haben in Wien eine lange Tradition, prägen das Stadtbild und bieten wichtige Treffpunkte für viele Gesellschaftsgruppen..

Die strategischen Ziele zur Handhabe von Kommerzialisierungs- und Privatisierungsbestrebungen im öffentlichen Raum sind auch im Wien-Plan festgeschrieben. So sind Orte mit Platzmangel, hoher Frequenz und starkem Nutzungsdruck besonders kritisch zu betrachten. Der öffentliche Raum soll vorrangig der Allgemeinheit zur Verfügung stehen.

Neben konsumfreien Räumen tragen auch private Nutzungen durch Gastronomiebetriebe mit ihren Schanigärten oder Imbissstände zu einem belebten öffentlichen Raum bei und prägen das Stadtbild mit. Gleichzeitig schließt diese kommerzielle Nutzung des öffentlichen Raums jede andere Nutzung der betroffenen Fläche für die breite Öffentlichkeit aus.

Aufgrund der Überlagerung diverser Nutzungsansprüche an den öffentlichen Raum ist es Aufgabe der Stadtplanung, insbesondere der Magistratsabteilung 19 – Abteilung für Architektur und Stadtgestaltung, eine Balance zwischen kommerziellen und nicht-kommerziellen Nutzungen herzustellen und dabei auch auf die Wahrung des örtlichen Stadtbildes zu achten. Besonders die Größe und Ausgestaltung von Schanigärten und Kiosken müssen auf die Umgebung abgestimmt sein, um sich positiv darauf auszuwirken. Für besondere, im Fokus stehende Orte erstellt die Magistratsabteilung 19 Bewirtschaftungskonzepte, die auch als Grundlage für Zonierungsverordnungen dienen.

© Stadt Wien / Gerd Götzenbrucker

Ein (neues) Instrument – die Zonierungsverordnung

Die Zonierungsverordnung dient der Verwaltungsvereinfachung sowie einer vorausschauenden Gestaltung der Nutzung des öffentlichen Grundes. Auf Grundlage einer Novelle des Gebrauchsabgabegesetzes (GAG) trat das Gesetz im März 2013 in Kraft.

Das GAG ermächtigt die Wiener Stadtverwaltung, die Nutzungsmöglichkeiten bestimmter öffentlicher Räume durch Nutzungskonzepte und Zonierungsverordnungen zu regeln. Der Erstellung von Zonierungsverordnungen gehen intensive Abstimmungen mit Bezirksvorstehenden, Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer, Kammer der Ziviltechniker:innen und Landwirtschaftskammer voraus. Planungsgrundlagen halten die unterschiedlichen Bedürfnisse fest (beispielsweise nicht-kommerzielle Aufenthalts- und Kommunikationsbereiche, visuelle Freiräume, Blickbeziehungen). Im Umkehrschluss werden in der Zonierungsverordnung dann Bereiche festgelegt, die durch kommerzielle Nutzungen belegt werden dürfen.

Einen wesentlichen Vorteil, den die Zonierungsverordnung bietet, ist die Schaffung von Klarheit und einer rechtlich bindenden räumlichen Nutzungsaufteilung.  Änderungen müssen erneut verordnet werden.

Aktuell gibt es Zonierungsverordnungen für hoch frequentierte Plätze und Straßen in der Inneren Stadt. Weitere Zonierungsverordnungen, vor allem für große Neugestaltungsprojekte werden derzeit erarbeitet.

Hier können bestehende Zonierungspläne eingesehen werden: www.wien.gv.at/verkehr/zonierungsverordnung-innere-stadt

Kriterien für Kioske/Verkaufsstände und Schanigarten

© Stadt Wien / Luiza Puiu

Verkaufsstände und Schanigärten unterliegen – unter anderem – stadtgestalterischen Kriterien, welche die Verträglichkeit im öffentlichen Raum sicherstellen aber auch den Beurteilungsprozess für Antragstellende beschleunigen. Den rechtlichen Rahmen dazu bildet ebenfalls das Wiener Gebrauchsabgabegesetz. Die Kriterien stützen auf eine möglichst geringe Beeinträchtigung von Ortsbild und Aufenthaltsqualität. Der Eindruck einer „Quasi-Privatisierung“ des öffentlichen Raumes soll vermieden werden. Private Interventionen im öffentlichen Raum sind aus stadtgestalterischer Sicht mit den gelindesten Mitteln zu bewerkstelligen – so wird der Eindruck von baulicher Permanenz vermieden und Leichtigkeit sowie Durchblickbarkeit gewährleistet. Die Ausgestaltung und Lage von Verkaufsständen und Schanigärten wird dahingehend durch die Magistratsabteilung 19 begutachtet.

Konsumfreie Intervention – Grätzloase

Parkspuren können mehr sein als Flächen für parkende Fahrzeuge und Schanigarten, sondern sie können auch als wichtiger Aufenthaltsort dienen. Bewohner*innen, Initiativen, Schulen und Vereine können ihre eigenen Grätzloasen gestalten und so ihre Nachbarschaft bespielen, begrünen und konsumfreie Interventionen schaffen. Ausgewählte Projekte werden durch die Stadt Wien gefördert. Die Gestaltung der Grätzloase wird (neben vielen anderen Abteilungen) mit der Magistratsabteilung 19 abgestimmt.

Hier gibt’s weitere Infos zur Grätzloase und anderen temporären Interventionen: la21.wien/graetzloase/


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